Xenia Friedrich, XF Video Marketing, Hoheneckstr. 19, 81243 München
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von XF Video Marketing – nachstehend wir genannt – mit dem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Basis für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot von uns bzw. der konkrete Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme hat stets in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail) zu erfolgen, es sei denn, der Auftraggeber gibt zweifelsfrei zu erkennen, dass er den Auftrag erteilt.
2.3 Bei allen angeführten Preisen von uns handelt es sich um Nettobeträge.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. aus der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2 Alle Leistungen von uns (wie beispielsweise die Vorentwürfe, Skripte und Videos) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen zehn Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
3.3 Der Auftraggeber und wir sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den jeweils anderen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
3.4 Der Auftraggeber hat uns die korrekte Firmenaussprache bzw. die Aussprache von Fremdwörtern, Abkürzungen sowie sonstigen spezifischen Wörtern mitzuteilen. Außerdem ist bekanntzugeben, falls eine Tonalität und Emotion speziell erwünscht ist, die wir mit einer passenden Voice Over umsetzen sollen, da andernfalls nicht gewährleistet werden kann, dass dies dem Wunsch des Auftraggebers gänzlich entspricht.
3.5 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Fotos, Logos, etc.) auf eventuell bestehende Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wir haften nicht für eine etwaige Verletzung derartiger Rechte. Werden wir wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber uns schadlos und klaglos zu halten, indem er sämtliche Nachteile uns gegenüber ersetzt, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.6 Sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde, wird das Endprodukt im MP4-Videoformat geliefert. Weitere Auslieferungsarten müssen im Vorfeld vereinbart und gegebenenfalls gesondert verrechnet werden.
3.7 Nach der Freigabe des Konzepts gewähren wir jeweils 2 Korrekturschleifen durch den Auftraggeber für das Skript, das Storyboard und das Video. Diese Änderungen beziehen sich rein auf die grafischen Änderungen und Änderungen des Skripts. Die Änderungen der Voice Over sind in dem Zusammenhang mit zusätzlichen Kosten verbunden.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
4.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, in jedem Fall aber auf Rechnung des Auftraggebers.
4.3 Wir werden die Beauftragung von Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1 Vereinbarungen die Frist- und Terminabsprachen betreffen sind schriftlich festzuhalten. Im Falle einer Nichteinhaltung der Termine durch uns ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte legitimiert. Die Frist beginnt nicht vor Zugang der schriftlichen Aufforderung zu laufen.
5.2 Der Auftraggeber ist nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Wir sind in diesem Zusammenhang nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Leistung eines etwaigen Schadenersatzes verpflichtet.
5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Verzögerungen von zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten, befreien uns jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Erfüllungstermins. Dies gilt ebenfalls auch aufseiten des Auftraggebers, wenn es sich um ein unabwendbares oder unvorhersehbares Ereignis handelt, welches ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindert. Der daraus resultierende Verzug schiebt den Erfüllungstermin zumindest in jenem Ausmaß hinaus.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag legitimiert, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers unmöglich ist oder trotz Gewährung einer angemessenen Nachfrist weiter vereitelt wird. Außerdem behalten wir uns das Recht vom Vertrag zurückzutreten vor, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser nach Aufforderung durch uns weder Vorauszahlungen noch sonstige Sicherheiten leistet.
7. Zahlungskonditionen
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten, sobald dieser die Auftragsbestätigung von uns erhält. Die restlichen 70% werden in Form einer Abschlussrechnung fällig. Falls der Auftraggeber sich für eine Einmalzahlung vorab entscheidet, erhält dieser einen Rabatt in Höhe von 5%.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich dazu jede Rechnung, die er von uns erhält, ohne jeden Abzug spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum in Form einer Sofortüberweisung zu tätigen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
7.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor sämtliche Leistungen sowie Teilleistungen, die aus anderen Verträgen mit dem Auftraggeber herrühren sofort fällig zu stellen.
7.4 Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, sowie sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
7.5 Wir behalten uns vor, spätestens sechs Monate ab der Auftragserteilung, die Abschlussrechnung über die in Auftrag gegebenen Arbeiten zu stellen, unabhängig vom aktuellen Projektstand, wenn die Verzögerung durch den Auftraggeber verursacht wurde.
8. Nutzungsrechte
8.1 Alle Produkte von uns einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte) sowie auch einzelne Teile daraus, bleiben in unserem Eigentum und können von uns jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Die einzelnen Bilder, Zeichnungen, Ideen, Figuren und Animationen können von uns auch für andere Produktionen verwendet werden.
8.2 Der Auftraggeber erhält durch die vollständige Zahlung der Abschlussrechnung ausschließlich das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck (einschließlich Vervielfältigung) sowie im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Auftraggeber darf die Leistungen von uns nur selbst nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit uns.
8.3 Die Nutzung der Produkte für bezahlte Werbung (z.B. Kino, TV, online) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit uns, da aufgrund des Erwerbs der dafür notwendigen Rechte (wie z.B. für Voice-Over und Hintergrundmusik) zusätzliche Kosten für den Auftraggeber anfallen.
8.4 Wir übernehmen keinerlei Haftung für eine nicht zweckmäßige und vereinbarungswidrige Nutzung durch den Auftraggeber. Dies betrifft vor allem die nicht rechtskonforme Nutzung der Hintergrundmusik. Falls eine Hintergrundmusik vertraglich vereinbart wurde, handelt es sich hierbei immer um Lizenzen aus der Standardnutzung von der Webseite https://elements.envato.com. Dabei hat sich der Auftraggeber selbständig auf der Webseite https://elements.envato.com über die verschiedenen Formen der Lizenzen zu informieren.
8.5 Die Weiterveräußerung der Rechte ohne vorherige Zustimmung von uns ist untersagt. Ein Zuwiderhandeln löst die Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 10.000€ an uns aus.
8.6 Änderungen und Weiterentwicklungen von Leistungen von uns durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von uns zulässig. Sofern die Leistungen auch urheberrechtlich geschützt sind, ist auch die Zustimmung des Urhebers unbedingt erforderlich.
9. Kennzeichnung
9.1 Ich bin berechtigt die von uns erstellten Werke, den Firmennamen, das Firmenzeichen sowie das Firmenlogo des Auftraggebers zu eigenen Werbezwecken vorzuführen und zu veröffentlichen. Dies inkludiert insbesondere die Vorführung auf unserer Webseite, die Präsentation im Internet (v.a. auf YouTube und Vimeo) und das Zeigen anlässlich von Wettbewerben.
10. Gewährleistung
10.1 Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen am finalen Produkt unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Leistung durch uns schriftlich geltend zu machen, um seine Gewährleistungsansprüche zu wahren. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch uns zu. Als erbracht gilt die Leistung bei Videos sobald das finale Produkt hochgeladen wurde und damit dem Kunden zum Download verfügbar ist.
10.2 Bei gerechtfertigter (rechtzeitiger und berechtigter) Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben. Der Auftraggeber hat uns gegenüber in diesem Zusammenhang alle zur Untersuchung und Beseitigung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Nach den gesetzlichen Regelungen sind wir legitimiert, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, falls diese unmöglich oder für uns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht aber jedenfalls der Austausch zu.
10.3 Die Beweislastumkehr kraft §924 ABGB zulasten von uns ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat somit das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen. Auf die oben angeführten Voraussetzungen zur Wahrung der Gewährleistungsrechte (Mängelrüge nach §377 UGB) wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen.
11. Schadenersatz
11.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo), mangelhafter Leistung oder aufgrund von Mangelfolgeschäden bestehen nur dann, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
11.2 Ein Schadenersatzanspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12. Haftung
12.1 Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
12.1 Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden.
12.3 Unsere Haftung ist in jedem Fall begrenzt und zwar maximal auf die Vergütung aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis.
13. Anzuwendendes Recht
13.1 Bei allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ebenfalls keine Anwendung.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz von uns.
14.2 Als Gerichtsstand für allfällige unmittelbare Streitigkeiten zwischen uns und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige deutsches Gericht vereinbart. Gerichtsstand ist München.